Hallo! Herzlich willkommen auf dem Onlinesystem zur Rückerstattung des Semestertickets des AStA der Universität Kassel. Mit diesem System kann die Abwicklung der Rückerstattung fast vollständig online erfolgen. Warum fast? Selbst wenn du alle geforderten Nachweise hier hochgeladen hast, ist es notwendig, dass du deine campusCard nach Antragsstellung und entsprechender Mitteilung durch uns entwertest und uns eine Kopie der entwerteten Karte bei uns abgibst oder uns per Post schickst.
Die Rückerstattung des Semestertickets ist aus folgenden Gründen möglich:
- Landesbedienstetenticket (Rückerstattung, falls ein Landesbedienstetenticket vorhanden ist. Achtung für Rückerstattung im Wintersemester: Das Landesbedienstetenticket gilt nur bis Dezember eines Jahres. Wenn absehbar ist, dass über den Dezember hinaus kein Landesbedienstetenticket vorhanden sein wird, sollte keine Rückerstattung beantragt werden, da ansonsten werder Landesbedienstetenticket noch Semesterticket für das restliche Wintersemester genutzt werden können.)
- Schwerbehinderung (Rückerstattung bei Schwerbehinderung. Nur möglich, wenn eine gültige Wertmarke vorhanden ist!)
- Kooperations-Studiengang (Rückerstattung bei Immatrikulation in einem Kooperations-Studiengang mit der Hochschule Fulda. Das Ticket der HS Fulda muss erworben wurden sein und eine Kopie des Tickets eingereicht werden!)
- Praktikum (Rückerstattung bei einem Praktikum außerhalb des Gültigkeitsgebietes des Semestertickets. Wichtig: Der Nachweis muss Anfangs- und Enddatum des Praktikums enthalten. Die Dauer des Praktikums muss mindestens 3 Monate im Semester, für welches die Rückerstattung beantragt wird, betragen!)
- Auslandssemester (Rückerstattung bei einem Auslandssemester. Wichtig: Der Nachweis muss Anfangs- und Enddatum des Auslandssemesters enthalten. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes muss mindestens 3 Monate im Semester, für welches die Rückerstattung beantragt wird, betragen!)
- Urlaubssemester (Rückerstattung bei einem Urlaubssemester. Es wird eine Bestätigung über das Urlaubssemester von der Universität bzw. das Semesterticket mit Aufdruck Urlaubssemester benötigt.)
- Krankheit (Rückerstattung bei Krankschreibung über 3 Monate Dauer im Vorsemester.)
- Sozialer Härtefall (Rückerstattung bei sozialen Härtefällen. Bitte unbedingt die Infos unter -link einfügen- nachlesen!)
- Doppelte Immatrikulation (Rückerstattung bei einer Immatrikulation an einer anderen hessischen Hochschule, deren Semesterticket ebenfalls das NVV-Gebiet abdeckt.)
- keine Präsenzpflicht (Abschluss/Promotion) (Rückerstattung, falls keine Präsenzpflicht vorliegt (bei Abschluss oder Promotion). Nur möglich bei Wohnsitz außerhalb des Gültigkeitsgebietes des Semestertickets! Zur Überprüfung benötigen wir eine Kopie des Ausweises oder Passes bzw. eine Meldebestätigung!)
Weil es hierzu am häufigsten Nachfragen gibt: Die Fristen für die Antragstellung.
Antragseingang im aktuellen Semester (SoSe 2022) | 30.04.2022 |
Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im aktuellen Semester | 15.05.2022 |
Antragseingang im kommenden Semester (WiSe 2022/23) | 31.10.2022 |
Endgültige Frist für Eingang weiterer Unterlagen im kommenden Semester | 15.11.2022 |
Falls du noch nie einen Antrag gestellt hast, wird dich das System durch die Antragstellung führen.
Zur erstmaligen Antragstellung
Du hast schon einmal einen Antrag auf Rückerstattung gestellt? Oder du möchtest den aktuellen Status deines Antrages einsehen? Mit Matrikelnummer und deinem Passwort kannst du dich ins System einloggen.
Login für Antragsteller_innen
Die für die Rückerstattung gültige Satzung kannst du hier herunterladen.